Meldeformulare und Teilnahmeerklärungen

Die DLO des Deutschen Leichtathleitkverbands hat aufgrund der 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung festgelegt, dass für Athletinnen und Athleten der Altersklassen U14 und älter für die Teilnahme an Wettkämpfen eine Startpasspflicht besteht. Der HLV hat dies in einer Verfahrensbeschreibung erläutert.

Für die Altersklassen U12 und jünger bedarf es einer Teilnahmeerklärung, um den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen-Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018 zu genügen. Diese ist im Folgenden aufgeführt: 

Für die Überprüfung bzw. Einhaltung der Regeln sind die meldenden und ausrichtenden Vereine zuständig.
Um den Arbeits- und Zeitaufwand für Vereine, Veranstalter und Sorgeberechtigte zu verringern, hat der HLV das Verfahren in der Kinderleichtathletik vereinfacht: Für Kinder der Altersklasse U12 und jünger wird das einmalige Teilnahmerecht ab der Freiluftsaison 2024 durch ein Teilnahmerecht bis zum Zeitpunkt der Startpasspflicht ab der Altersklasse U14 abgelöst.
Durch die Verfahrensänderung müssen Eltern für ihr/e Kind/er nur noch einmal die Teilnahmeerklärung ausfüllen und dem Vereinsvorstand übergeben.

Der/die Vereinsverantwortliche muss bei einer Wettkampfteilnahme dem jeweiligen Veranstalter lediglich durch Vorlage der Vereinsbestätigung gegenüber versichern, dass die unterschriebenen Teilnahmeerklärungen aller U12-Starterinnen bzw. Starter des Vereins vorhanden sind und auf Nachfrage vorgelegt werden können.

Meldungen für Veranstaltungen des Leichtathletikkreis Rheingau-Taunus haben grundsätzlich über LA.net3 zu erfolgen.
Für Meldungen von Athletinnen oder Athleten ohne Startpass ist der DLV-Meldebogen oder der Meldebogen zu verwenden.

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